Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der talkyoo telecom UG

 

  1. Die talkyoo telecom UG (Haftungsbeschränkt), im folgenden TY-TC genannt, erbringt den Service talkyoo sowie Dienstleistungen in Form von Beratung, Entwicklung und Betrieb von Telekommunikationsdiensten. Diese Leistungen werden in Übereinstimmung mit der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung und ausschließlich nach Bedingungen der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Abweichende AGB, bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht.
  2. Bestandteil der AGB sind außerdem die Preislisten von in der jeweils gültigen Fassung. Änderungen der AGB und der Preislisten. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb eines Monats schriftlich widerspricht.
  3. TY-TC nimmt Aufträge ausschließlich zu den eigenen Vertragsbedingungen bzw. Angeboten und den nachfolgenden Bedingungen an. Vertragsbedingungen des Vertragspartners, die davon ganz oder teilweise abweichen oder diesen Bedingungen widersprechen, sind für nicht verbindlich, es sei denn, TY-TC bestätigt sie explizit und schriftlich. Innerhalb dieses Rahmens stellt TY-TC ihren Kunden für die Dauer der vertragsgegenständlichen Telekommunikations-Dienstleistungen betriebsfähige Rufnummern zur Nutzung bereit und übernimmt die technische Abwicklung. Die bereitgestellten Rufnummern verbleiben in der ausschließlichen Verfügungsgewalt von TY-TC.
  4. TY-TC ist von der Bereitstellung des Telefon- und Datennetzes durch den jeweiligen Netzbetreiber abhängig. Der Betrieb der Telefondienste unterliegt den für diese Dienste anwendbaren Bestimmungen. In diesem Rahmen bemüht sich TY-TC, einen technisch einwandfreien Betrieb der Telefondienste zu gewährleisten. Sofern die Störungen in diesen Netzen, sowohl technischer als auch anderer Art, auftreten, welche den Betrieb der Dienste beeinträchtigen oder kurzfristig oder dauernd verhindern, wird TY-TC alle erforderlichen und möglichen Maßnahmen treffen, um diese Störungen so schnell wie möglich zu beseitigen. TY-TC schuldet jedoch nicht den Erfolg oder die ständige Verfügbarkeit der Übertragungswege der Netzbetreiber.
  5. TY-TC übernimmt jedoch keine Haftung für etwaige Schäden oder Verluste des Auftraggebers, gleichgültig auf welcher rechtlichen Grundlage sie beruhen, die durch die Unterbrechung bzw. Störung des telefonischen Dienstes seitens des Netzbetreibers oder durch sonstige Fälle höherer Gewalt verursacht werden.
  6. Im übrigen haftet weder TY-TC noch der Auftraggeber einander für Schäden, die der jeweils anderen Partei im Zusammenhang mit der vereinbarten Erbringung der Telefondienste erleiden könnte. Dies gilt unabhängig von einem etwaigen Verschulden der Parteien, jedoch nicht im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes bzw. bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bei einfacher Fahrlässigkeit. Nur für schriftlich von der Geschäftsleitung zugesicherte Eigenschaften werden Gewährleistungen anerkannt.
  7. TY-TC gewährleistet die Erreichbarkeit für ankommende Anrufe nur im Rahmen der Planauslastung und haftet nicht für z.B. entgangenen Gewinn aufgrund zeitweiser Überlastungen der Leitungen zu Spitzenzeiten.
  8. TY-TC wird sich bemühen, die wartungsbedingten Ausfälle im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten so gering wie möglich zu halten. Aus dem Ausfall der Nutzungsmöglichkeiten während notwendiger Wartungsarbeiten kann der Kunde gegen TY-TC keine Ansprüche auf Schadensersatz herleiten, es sei denn ein Schaden wurde von TY-TC vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  9. Keine der Vertragsparteien wird den Inhalt dieses Vertrages oder der diesem Vertrag zugehörigen Anlagen ohne schriftliches Einverständnis der anderen Vertragspartei Dritten zugänglich machen. Eine Partei ist von der Geheimhaltungspflicht entbunden, sofern sie gesetzlich oder nach den Bestimmungen des Betreibers des Telefonnetzes verpflichtet ist, die jeweilige Information offen zu legen. Die Parteien werden ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen auf die Datenschutzbestimmungen hinweisen und zur Verschwiegenheit verpflichten sowie durch entsprechend technische und organisatorische Einrichtungen dafür sorgen, daß kein Dritter Zugriff auf diese Daten erlangen kann.
  10. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von TY-TC erhaltene Zugangsdaten geheimzuhalten und bei Verlust umgehend ändern zulassen. Für anderenfalls entstehende Schäden haftet der Auftraggeber.
  11. Der Auftraggeber verpflichtet sich zu einer strikten Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften. Dies meint insbesondere die Unterlassung unerwünschter Werbung per Telefax oder SMS sowie die Unterlassung von Werbung für eigene oder fremde Rufnummern auf Angeboten anderer Anbieter. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge daß weder mittelbar noch unmittelbar, persönlich oder durch direkte und indirekte Mitarbeiter seines Unternehmens Zugänge anderer Anbieter angewählt werden, um dort seine Rufnummern zu bewerben. Bei Zuwiderhandlungen werden anfallende Kosten in vollem Umfang dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  12. Textinhalte oder Änderungen bzw. aktualisierende Maßnahmen der Telefondienste sind rechtzeitig mitzuteilen und vor Produktion von TY-TC abzunehmen. TY-TC behält sich vor, Textinhalte oder Änderungen, die gegen rechtliche Bestimmungen oder Vorschriften des jeweiligen Netzbetreibers, abzulehnen. Die unbeanstandete Produktion zum Zeitpunkt des Dienstbeginns gilt als vom Kunden abgenommen.
  13. Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die gelieferten Textmanuskripte bzw. Tonmaterialien frei von Rechten Dritter sind bzw. ihm von dem jeweiligen Rechteinhaber entsprechende Nutzungs- und Verwertungsrechte eingeräumt wurden. Der Auftraggeber stellt von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter wegen einer Rechtsverletzung, insbesondere urheberrechtlicher, persönlichkeitsrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, kennzeichenrechtlicher und presserechtlicher Art frei. Übernimmt fremde Inhalte, trägt der Kunde die Verantwortung dafür, daß keine rechtwidrigen Inhalte bereitgestellt werden. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten ist zur sofortigen Abschaltung des Dienstes berechtigt.
  14. Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich im Rahmen der Vertragsbeziehungen und der gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
  15. Für die, die Produktion und den Betrieb der Telefondienste genutzte EDV-Software sowie sämtliche Tonaufnahmen, soweit sie nicht vom Auftraggeber geliefert worden sind, behält sich das ausschließliche Nutzungsrecht vor. Der Auftraggeber erhält keine Berechtigung, diese Tonaufnahmen zu nutzen, es sei denn, Auftraggeber und -nehmer treffen schriftlich eine abweichende Vereinbarung.
  16. Bei Bewerbungen von Telefondiensten verpflichtet sich der Auftraggeber, die von den Netzbetreibern gesetzten Anforderungen an die Werbung oder sonstige, die Werbung regelnde Bestimmungen einzuhalten bzw. stellt der Auftraggeber sicher, daß diese eingehalten werden. Bei Verstoß gegen die vorerwähnten Bestimmungen und Pflichten hat das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages/Auftrages. behält sich darüber hinaus eine Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor.
  17. Der Auftraggeber erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preislisten von TY-TC an. Er ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, wie sie sich aus den Preislisten oder schriftlichen Ergänzungen ergeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für monatliche fällig werdende Rechnungsbeträge eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Kosten für Rückverfolgung einer zurückerhaltenen Lastschrift werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Einmalige Beträge werden mit Zugang der entsprechenden Rechnung fällig. Zahlungsanweisungen, Schecks, und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
  18. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber TY-TC schriftlich zu erheben. Rechnungen und Gutschriften gelten als von dem Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden des Widerspruchs. TY-TC ist berechtigt, Gutschriften mit eigenen fälligen Forderungen oder Rückbelastungen zu verrechnen.
  19. Dem Auftraggeber steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, es sei denn, er verfügt über einen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenanspruch. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers behält sich TY-TC das Recht vor, nach erfolgloser erster Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung den Telefondienst einzustellen.
  20. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Erbringung der Leistung (z.B. Schaltung einer Rufnummer) und läuft auf unbestimmte Zeit, soweit nicht anders vereinbart.
  21. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragspartnern zum Ende der 30 tägigen Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigung hat online über die Konferenzraumverwaltung zu erfolgen, TY-TC bestätigt die Kündigung per E-Mail. Davon unberührt bleibt das Recht der Vertragspartner, das Vertragsverhältnis aus einem wichtigen Grunde fristlos zu kündigen, wenn der andere Vertragspartner wesentliche Bestimmungen und Regelungen des Vertrages nicht einhält und nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist ab schriftlicher Abmahnung dafür sorgt, daß die beanstandeten Umstände vertragsgemäß eingehalten werden, sofern er den Mangel zu vertreten hat. Kündigungsgrund kann auch ein Verstoß gegen die aufgeführten Gesetze und Verordnungen sein.
  22. Wird das Vertragsverhältnis durch den Auftraggeber gekündigt, bevor eine Leistung erbracht oder eine Rufnummer zugeteilt wurde, werden bis dahin angefallene Aufwendungen (z. B. Bereitstellungsgebühren) dennoch berechnet.
  23. Bei mißbräuchlicher Nutzung der Dienste durch den Auftraggeber, bei der nicht vorher gesehende Kosten entstehen (z. B. Weiterleitungen auf Servicerufnummer, Satellitentelefonanschlüsse, internationale Verbindungen, etc.) ist TY-TC berechtigt das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Die daraus entstanden Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  24. Die Netzbetreiber tragen derzeit das Zahlungsausfallrisiko bei Servicerufnummern. Sie planen allerdings, dieses auf ihre Kunden zu verlagern. Sämtliche Regelungen diesbezüglich, die von den Netzbetreibern veröffentlicht werden, werden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens analog Bestandteil dieses Vertrages.
  25. Für den Fall, daß eine Gebührenforderung gegen einen Anrufer der vom Auftraggeber bereit gehaltenen Dienste nicht besteht oder der Netzbetreiber die Auszahlung nachweislich verweigert, weil der Inhalt des angebotenen Dienstes rechtswidrig ist, haftet der Auftraggeber gegenüber in Höhe des Netto-Endkundenentgelts, abzüglich der Anbietervergütung, die dem Auftraggeber gemäß des generierten Volumens zugestanden hätte.
  26. Der Auftraggeber hat unbeschränkt Geschäftsfähig zu sein und vor Dienstbeginn seine Steuernummer bzw. seine Ust-ID Nummer mitzuteilen. Die Adressangaben müssen vollständig und korrekt eingetragen werden. Jede Änderung seiner Firma, seines Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankverbindung sowie seiner Rechtsform, muss TY-TC mitgeteilt werden damit eine den Steuergesetzen entsprechende Abrechnung erfolgen kann.
  27. SEPA-Lastschriften. Die TY-TC vereinbart mit ihren Kunden für die Vorabinformationen zum SEPA-Lastschrifteinzug eine abweichende Frist für die Zusendung: Bei erstmaligen Lastschriften soll die Frist mindestens 5 Tage und bei nachfolgenden Lastschriften mindestens 2 Tage betragen. Die TY-TC vereinbart mit ihren Kunden weiterhin, dass die Mandatserteilung für SEPA-Lastschriften mittels telekommunikativer Übermittlung unter Einhaltung der Textform auch ohne handschriftliche Unterschrift geschehen kann.
  28. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen aus allen gegenseitigen Ansprüchen ist Hamburg. Anwendung findet ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

Hamburg, 01.02.2014